Dipl.-Ing
Richard Hubmann
Gerichtssachverständiger für Immobilien
und Landwirtschaft
+43 664 5135534
Praxisbeispiele für einen Sachverständigen - Ihr Dipl.-Ing. Richard Hubmann für die Steiermark
Beispiele aus der Praxis
Herr Peter* ist seit Jahren Mieter eines kleinen Bauernhauses. Nun möchte der Vermieter die gesamte Kleinlandwirtschaft verkaufen (2 ha Wiese, 3 ha Wald). P. hat das Bauernhaus liebgewonnen und möchte dem Vermieter einen angemessenen Preis für die gesamte Liegenschaft bieten und lässt sich beraten, wie er am besten die land- und forstwirtschaftlichen Flächen verwertet.
Frau Sauber* hat ein Zweifamilienhaus geerbt, das sie aber nicht bewohnen möchte und daher vermietet. Sie möchte die Instandhaltungskosten für das Haus steuerlich geltend machen und benötigt dafür ein Immobiliengutachten.
Herr Waldner* beabsichtigt im Freiland ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude und ein Wohnhaus zu errichten. Das Raumordnungsgesetz verlangt in bestimmten Fällen ein Gutachten darüber, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt.
Die Firma Andorra KG* hat ein Areal als Fachmarktzentrum aufgeschlossen, Verkaufshallen errichtet und in Betrieb genommen. Nun soll Andorra KG von der Gesellschaft Brunei. AG übernommen werden. Ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen über den Verkehrswert ist Grundlage für die Entscheidung der Brunei. AG.
Herr Weiss* hat von seinen Eltern eine Landwirtschaft geerbt und möchte diese Immobilie der Bank als Sicherstellung für einen Betriebskredit anbieten. Das Sachwaltergericht verlangt ein Gutachten über den Wert des landwirtschaftlichen Betriebes, um die im Erbvertrag festgelegten Ausgedingeleistungen (freie Station und Pflege) sicherzustellen.
Hans* und Sabine* haben nach dem plötzlichen Ableben ihres Vaters zu gleichen Teilen eine Eigentumswohnung in Graz und ein Wochenendhaus in der Südsteiermark geerbt. Hans möchte gerne das Haus übernehmen, während Sabine Verwendung für die Wohnung hätte. Sie lassen den Verkehrswert beider Liegenschaften schätzen, um eine Basis für eine Vereinbarung über die Aufteilung des Erbes zu haben.
* Namen geändert, Fallgeschichten leicht verfremdet