Dipl.-Ing

Richard Hubmann

Gerichtssachverständiger für Immobilien
und Landwirtschaft

+43 664 5135534

Sachverständiger für die Steiermark: Dipl.-Ing. Richard Hubmann

Herr Dipl.-Ing Richard Hubmann ist als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger beim Landesgericht Graz für folgende Fachgruppen eingetragen:

  • Immobilien (Bewertung, Verwaltung, Nutzung), Fachgebiete: 94.01 Größere landwirtschaftliche Liegenschaften, 94.17 Kleinere Wohnhäuser (Baugründe), 94.65 Baugrundstücke
  • Pflanzen, Aufzucht und Produkte, Fachgebiet 30.06 Feldbau (gewerbsmäßige Landwirtschaft)

In diesen Fällen kann ich Ihnen helfen

Ein Gutachter kann Ihnen helfen, einen Vorgang oder einen Wert zu ermitteln, der offiziell anerkannt wird. Ein Gutachter wird von unterschiedlichen Stellen als Sachverständiger mit dem nötigen Fachwissen angesehen, sodass eine Einschätzung des Gutachters allgemein als gegeben angesehen wird. Dies hilft Ihnen zum Beispiel bei dem Kauf oder Verkauf von Immobilien, bei Erbschaften und Versicherungsfällen. Gerichtssachverständige verfassen ihre Gutachten nachvollziehbar, auf Basis von gesetzlichen Grundlagen und anerkannten Normen. Sie haben damit auch mit einem Privatgutachten eine gute Basis für einen eventuellen Rechtsstreit. 

 

Als Gutachter stehe ich Ihnen mit Fachwissen und Expertise in Entschädigungsfällen und vielen weiteren Fällen, in denen eine professionelle Einschätzung nötig ist, gern zur Verfügung. Als Gutachter bin bevorzugt in der Ost- und Weststeiermark und im Südburgenland tätig. In speziellen Fällen gerne auch in anderen Regionen. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen ersten Termin!

Warum und wann Sie einen Gutachter benötigen

  • Sie wollen ein Haus oder ein Grundstück verkaufen und benötigen den Verkehrswert, um einen Verkaufspreis festzulegen.
  • Sie wollen eine Immobilie kaufen und einen angemessenen Kaufpreis bieten.
  • Immobiliengutachten für steuerliche Zwecke
  • Beratung und Gutachten in Erbschaftsfällen
  • Gutachten über den Übernahmspreis von landwirtschaftlichen Betrieben nach dem Anerbengesetz
  • Immobiliengutachten zur Sicherstellung von Finanzierungen oder Ausgedingepflichten
  • Gutachten in Entschädigungsfällen
  • Beratung und Gutachten in pflanzenbaulichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit ökologischen Problemen und in Schadensersatzfällen
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Benötigen Sie Informationen oder Hilfe?

Nehmen Sie doch gleich direkt mit mir Kontakt auf unter +43 664 5135534 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an r.hubmann@aon.at. Ich garantiere Ihnen absolute Vertraulichkeit.